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Fakten, die für das Modell Mieterstrom sprechen

Fakten MieterstromSonnenstrom für alle

Dach ist Dach. Dennoch sieht man auf Mehrfamilienhäusern immer noch deutlich weniger Photovoltaikanlagen als auf Eigenheimen. Woran liegt das? Warum scheuen Vermieterinnen und Vermieter die Investition in erneuerbare Energien? Was die Technik betrifft, so unterscheidet sich eine PV-Anlage auf einem Mehrfamilienhaus hauptsächlich durch ihre Größe beziehungsweise die höhere Kapazität.

Dass Investoren und Vermieter immer noch zögern, könnte in der unklaren rechtlichen Situation des Modells Mieterstrom begründet liegen, die auch die Frage nach deren Wirtschaftlichkeit aufwirft. Die gesetzlichen Vorgaben machten eine Mieterstrombelieferung bislang sowohl technisch als auch formal gesehen sehr umständlich – und damit teuer. Zu teuer, um eine attraktive Preisdifferenz zum grauen Netzstrom darzustellen. Hinzu kam der immense bürokratische Aufwand, der den Vermieter bzw. das frisch gebackene „Energie- bzw. Elektrizitätsversorgungsunternehmen“ erwartete.

Das sollte sich 2017 mit dem Gesetz zur Förderung von Photovoltaik-Mieterstrom ändern: Bürokratische Hürden sollten abgebaut und ein Mieterstromzuschlag eingeführt werden. Jetzt sind wir mehrere Jahre weiter, dennoch hat sich das Modell Mieterstrom bislang kaum durchgesetzt.

Ist es nach wie vor so unattraktiv, dass es sich für Vermieter und Investoren schlichtweg nicht lohnt?
Wann kommen endlich auch Mieterinnen und Mieter in den Genuss von günstigem, grünem Strom?

Mit dem EEG 2021 wurde das Gesetz zur Förderung von Photovoltaik-Mieterstrom nochmals angepasst. Die sich daraus ergebenen Änderungen lösen laut des Verbandes „Haus & Grund“ noch längst nicht alle Probleme, machen den Schritt vom Vermieter hin zum Versorger aber deutlich attraktiver.

Das Magazin „SONNENHANDWERK“ hat einige Fakten zusammengetragen, die für das Modell Mieterstrom sprechen:

Gesetzliche Solarpflicht
In vielen Bundesländern gilt sie bereits, in anderen wird sie in den nächsten Jahren eingeführt: Die Solarpflicht für Neubauten und Dachsanierungen. Sich rechtzeitig um ein passendes Konzept zu kümmern anstatt sich von der gesetzlichen Vorgabe „überraschen“ zu lassen, lohnt sich in jedem Fall.

Energiewende
Die Energiewende kommt – und wird auch für Mehrfamilienhäuser nicht ausgesetzt. Fossile Energieträger sind teuer und die Preise werden weiterhin steigen. Die Investition in erneuerbare Energien ist daher unvermeidlich.

EEG 2021/Solarpaket I
Mit dem EEG 2021 wurde der Mieterstromzuschlag erhöht. Im Januar 2021 lag er für neue Anlagen zwischen 3,79 ct/kWh (10 kW) und 2,37 ct/kWh (100 kW). Seit 1. Juli 2022 ist zudem die EEGUmlage auf Mieterstrom abgeschafft, die bisher bezahlt werden musste (zuletzt 3,72 Cent pro Kilowattstunde). Eine weitere wichtige Änderung, die die Belieferung mit Mieterstrom vereinfacht, findet sich im Solarpaket I: Der Vermieter kann Mieterstrom anbieten, OHNE die umfassende Stromversorgung der Letztverbraucher sicherzustellen. Die Letztverbraucher haben weiterhin freie Lieferantenwahl, was die über den Gebäudestrom hinausgehende Stromversorgung betrifft.

Das passende Konzept
Mit dem richtigen Konzept für Anlage, Energiemanagement und Verwaltung rechnet sich eine Photovoltaikanlage – unabhängig von Zuschlägen oder Fördermaßnahmen. Vermieterinnen und Vermieter können sich zudem überlegen, die Dachfläche an ein Drittunternehmen zu „vermieten“ und ihren Mietern so den Zugang zu günstigerem Strom zu ermöglichen.

0 % Umsatzsteuer auf PV-Anlagen
Seit 1. Januar 2023 gilt der Nullsteuersatz auf Photovoltaikanlagen inklusive aller Komponenten und Montageleistungen. Die in diesem Zusammenhang oftmals angegebene Beschränkung auf Anlagen bis 30 Kilowatt Peak gilt aber nicht, sofern die Anlage auf einem größeren Mietgebäude vorgesehen wird. Also heißt es auch für Vermieter: Keine Umsatzsteuer für Kauf und Installation der PV-Anlage.

Weitere Informationen finden Sie online bei der Bundesnetzagentur (externer Link).

Quelle Text: Bihee e.V. (externer Link)


Stand der Informationen: 08.10.2024

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