Mehr Geld vom Staat Erhöhte Förderung: Bis zu 45 Prozent Zuschuss für Solarthermie
(djd). Nicht kleckern, sondern klotzen: Nach diesem Motto hat die Bundesregierung mit dem „Klimaschutzprogramm 2030“ ihre Förderung von umweltfreundlichem und effizientem Heizen auf ein ganz neues Niveau gehoben. Wer seine alte Heizung durch eine nachhaltige Art der Wärmeerzeugung ersetzt, dem winken bis zu 45 Prozent Zuschuss vom Staat. Auch im Neubau kann sich der Bauherr bis zu 35 Prozent der Kosten fördern lassen.
Flexibel einsetzen
Immer noch gibt es in deutschen Heizungskellern rund 12 Millionen veraltete und ineffiziente Anlagen, die eine schlechte Klimabilanz mit einem viel zu hohen Verbrauch aufweisen. Eine Heizungsmodernisierung schafft Abhilfe. Sie entlastet das Klima und senkt die Energiekosten. Die Solarthermie etwa punktet dabei als echtes Multitalent, denn sie lässt sich auf nahezu jedem Dach anbringen. Die „sonnige Heizung“ ist zudem mit allen Wärmeerzeugern kombinierbar – ganz egal, ob das Heizsystem mit Gas, Holz oder Öl betrieben wird – oder ob es sich dabei um eine Wärmepumpe handelt. Die effektive Nutzung der kostenlos und ganzjährig verfügbaren Sonnenwärme garantiert hohe Zuschüsse vom Staat. Wer sich im Neubau oder Bestand entscheidet, seine Heizung im Keller mit einer solarthermischen Anlage auf dem Dach zu unterstützen, kann sich 30 Prozent der entstehenden Installations- und Anschaffungskosten zurückholen. Auf dem Verbraucherportal www.sonnigeheizung.de vom Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie e. V. gibt es mehr Informationen zu den unterschiedlichen Fördermöglichkeiten.
Doppelt profitieren
Ist die neue Heizungsanlage eine nachhaltige Hybridheizung, also entweder eine Wärmepumpe oder eine Biomasseanlage in Kombination mit Solarthermie, wird dies sogar mit 35 Prozent Zuschuss belohnt – wohlgemerkt auf die Kosten der gesamten Anlage bezogen. Beim Tausch einer alten Ölheizung gegen eine solche Hybridheizung winkt sogar eine satte Prämie von 45 Prozent. Wird die Ölheizung durch ein Gasbrennwertgerät in Kombination mit Solarthermie ersetzt, übernimmt der Staat immerhin noch 40 Prozent der Kosten. Aber Achtung: Seit 2018 gilt es, den Leitsatz „Erst beantragen, dann beauftragen!“ zu befolgen. Der Bauherr muss also den Antrag auf Förderung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellen, noch bevor die Baumaßnahmen umgesetzt werden. Auch nach zusätzlichen regionalspezifischen Förderungen oder steuerlichen Vergünstigungen sollten sich Verbraucher erkundigen.
Quelle Text: djd / Quelle Foto: djd/BDH/Max Weishaupt GmbH – Fotostudio